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   OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1992 - 14 A 10323/87   

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OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1992 - 14 A 10323/87 (https://dejure.org/1992,8914)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03.02.1992 - 14 A 10323/87 (https://dejure.org/1992,8914)
OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 03. Februar 1992 - 14 A 10323/87 (https://dejure.org/1992,8914)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Chaldäische Christen; Syrisch-orthodoxe Christen; Politische Verfolgung; Mitte der 80er Jahre; Türkei; Inländische Fluchtalternative; Wehrpflicht; Asylgewährung; Militärdienst; Zumutbarkeit

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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Baden-Württemberg, 15.04.1992 - A 12 S 2149/90

    Zum Verhältnis zwischen dem Bestehen einer inländischen Fluchtalternative und

    Diesbezüglich gilt für die chaldäischen Christen im wesentlichen dasselbe wie für die syrisch-orthodoxen (so auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992 - 14 A 10323/87 -).

    Auch im Hinblick auf die Frage des Bestehens einer inländischen Fluchtalternative ist die Situation der chaldäischen Christen wiederum vergleichbar mit der der syrischorthodoxen Christen (vgl. Senatsurteil vom 10.2.1992, a.a.O.; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992, a.a.O., S. 21 ff.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.1989, a.a.O., S. 31 sowie Urteil vom 9.1.1991, a.a.O., S. 22).

    Dazuhin ist die katholische Bischofskonferenz der Türkei gemeinsam mit "caritas Turquie" bemüht, den chaldäischen Zuwanderern aus dem Osten des Landes Hilfestellung zu leisten (vgl. Senatsurteil vom 20.2.1992, a.a.O.; vgl. auch Dr. Oehring, gutachterliche Stellungnahme vom 15.2.1988 an VG Gelsenkirchen, Blatt 18; zur Lage der chaldäischen Christen in Istanbul vgl. auch OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992, a.a.O., S. 34 f.; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 6.9.1989, a.a.O., S. 30 ff.).

    Im Gegensatz hierzu ging der erkennende Senat bisher im Hinblick auf (gegenüber den vom Bundesverwaltungsgericht seiner Entscheidung zugrunde gelegten) aktuellere Erkenntnisquellen (Dr. Oehring, vom 15.6.1990; Dr. Dr. Wießner vom 2.9.1990) davon aus, daß eine solche Gefahr nicht bestehe (vgl. etwa Urteil vom 28.1.1992 - A 12 S 2026/90 - ebenso OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 3.2.1992 - 14 A 10323/87 -).

  • VGH Hessen, 23.03.1998 - 12 UE 2918/96

    "Durchentscheiden" des Gerichts nach rechtsfehlerhafter Ablehnung der

    Zu einem Abgehen von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage sieht sich der Senat nicht dadurch veranlaßt, dass andere Oberverwaltungsgerichte den festgestellten Sachverhalt und insbesondere auch die vom Senat selbst durchgeführten Beweisaufnahmen (79; 102; 103) im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung anders würdigen und die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung während der Militärzeit verneinen (vgl. etwa OVG Rheinland-Pfalz, 04.12.1995 - 10 A 11776/95 - OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1992 - 14 A 10323/87 -, 14.07.1993 - 14 A 10279/87, 25.05.1994 - 2 A 11056/88 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 14.07.1992 - A 12 S 1416/90

    Keine beachtliche Wahrscheinlichkeit politischer Verfolgung für

    Dagegen hält der Senat auch unter Berücksichtigung dieses Urteils daran fest, daß aufgrund der von ihm getroffenen tatsächlichen Feststellungen, der vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof im Urteil vom 7.5.1990 (a.a.O.) nicht verwertete neuere Erkenntnisse zugrunde liegen, die "reale Möglichkeit" einer Zwangsbeschneidung christlicher türkischer Wehrpflichtiger während des Wehrdienstes und damit die für einen Asylanspruch aus Art. 16 Abs. 2 Satz 2 GG erforderliche beachtliche Wahrscheinlichkeit nicht angenommen werden kann (vgl. VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 28.1.1992 - A 12 S 2026/90 - vgl. auch Urteil vom 15.4.1992 - A 12 S 2149/90 - OVG NW, Urteile vom 19.8.1991 - 14 A 10109/89 und vom 3.2.1992 - 14 A 10323/87 -).
  • VGH Hessen, 11.07.1994 - 12 UE 1220/93

    Keine Gruppenverfolgung der christlichen Minderheit in der Türkei; Bejahung der

    Zu einem Abgehen von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage sieht sich der Senat nicht dadurch veranlaßt, daß andere Oberverwaltungsgerichte den festgestellten Sachverhalt und insbesondere auch die vom Senat selbst durchgeführten Beweisaufnahmen (79 und im vorliegenden Verfahren) im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung anders würdigen und die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung während der Militärzeit verneinen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1992 - 14 A 10323/87 -, 14.07.1993 - 14 A 10279/87, 25.05.1994 - 2 A 11056/88 -).
  • VGH Hessen, 14.08.1995 - 12 UE 2496/94

    Türkei: zur Verfolgung der Angehörigen der syrisch-orthodoxen

    Zu einem Abgehen von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage sieht sich der Senat nicht dadurch veranlaßt, daß andere Oberverwaltungsgerichte den festgestellten Sachverhalt und insbesondere auch die vom Senat selbst durchgeführten Beweisaufnahmen (79; 102; 103) im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung anders würdigen und die beachtliche Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung während der Militärzeit verneinen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.1992 - 14 A 10323/87 -, 14.07.1993 - 14 A 10279/87, 25.05.1994 - 2 A 11056/88 -).
  • VGH Hessen, 21.09.1992 - 12 UE 1990/91

    Situation eines syrisch-orthodoxen Christen türkischer Staatsangehörigkeit im

    Zu einer Abweichung von seiner bisherigen ständigen Rechtsprechung zu dieser Frage sieht sich der Senat auch nicht etwa dadurch veranlaßt, daß andere Oberverwaltungsgerichte den festgestellten Sachverhalt und insbesondere auch die vom Senat selbst durchgeführten Beweisaufnahmen (I. 78.) im Rahmen der zu treffenden Prognoseentscheidung anders würdigen und die hinreichende Wahrscheinlichkeit einer politischen Verfolgung während der Militärzeit verneinen (vgl. etwa OVG Nordrhein-Westfalen, 19.08.1991 - 14 A 10109/89 - 03.02.1992 - 14 A 10323/87 -).
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